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Handlungsfeld: Bewegen

Einmal aufladen, bitte!

Seit 2021 gilt in Deutschland das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG). Demnach müssen bei allen Neubauten und größeren Modernisierungen von Wohngebäuden Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden. Der BVE bietet mittlerweile in 35 seiner 72 Tiefgaragen Lademöglichkeiten an. Bis Ende 2022 sollen alle Tiefgaragen mit Ladestationen ausgestattet sein. Als Nächstes nimmt der BVE die Außenparkplätze, Carports und Garagenanlagen in den Blick. Neben den Mobilitätshubs, die in einigen Quartieren entstehen, sollen dort dann einzelne Ladesäulen für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stehen.

»Wir möchten zeitgemäße und klimaschonende Mobilität in unseren Quartieren gewährleisten. Dabei sind wir auf eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und ausreichende Förderungen angewiesen. Die zusätzlichen Anforderungen dürfen nicht dazu führen, dass Projekte am Ende unwirtschaftlich sind«

Michael Wulf

Vorstandssprecher